KfzLexikon
Elementarereignisse
Als Elementarereignisse gelten in der Versicherungsbranche sämtliche Naturereignisse, die einen Schaden verursachen können. Darunter fallen unter anderem Sturm – vorausgesetzt, es wird mindestens Windstärke acht erreicht –, Überschwemmungen, Blitzschlag und Hagel. Versichern lassen sich solche Elementarereignisse im Rahmen der Kfz-Police über den Kaskoschutz. Unterschieden werden muss dabei zwischen den Leistungen der Teilkaskoversicherung und denen einer Vollkaskopolice. Die Teilkasko kommt lediglich für Schäden auf, die direkt auf ein Elementarereignis zurückzuführen sind; zum Beispiel eine Windschutzscheibe, die durch einen herabfallenden Ast zerstört wurde. Muss man allerdings ausweichen, weil ein Baum auf die Straße gestürzt ist, und landet bei diesem Manöver im Graben, wird der Schaden nur von der Vollkaskoversicherung ersetzt.
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