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Donnerstag, den 17. Mai 2012

KfzLexikon

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Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

Die elektronische Versicherungsbestätigung oder elektronische Versicherungsbestätigungsnummer, kurz eVB, wurde im März 2008 eingeführt. Sie löste die bisher gängige Versicherungs- bzw. Doppelkarte als Nachweis darüber ab, dass eine Kfz-Versicherung abgeschlossen wurde. Denn nur mit der Bestätigung, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorhanden ist, kann ein Kraftfahrzeug angemeldet werden. Zur Verfügung gestellt wird die eVB von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft, per Mail, Telefon, Fax oder Brief. Die elektronische Versicherungsbestätigung wird zusammen mit den Kunden- und Fahrzeugdaten in einer Datenbank hinterlegt, auf die auch die örtlichen Zulassungsstellen sowie das Kraftfahrt-Bundesamt Zugriff haben. Der siebenstellige Buchstaben- und Zahlencode soll die Anmeldung vereinfachen.


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