KfzLexikon
Einzelfahrerrabatt
Den Einzelfahrerrabatt oder Alleinfahrerrabatt gewähren Assekuranzen, wenn das versicherte Auto nur von einer Person – in der Regel dem Halter – gefahren wird. Hintergrund für diesen Nachlass, der von Kfz-Versicherung zu Kfz-Versicherung unterschiedlich hoch ausfällt, ist die Risikoabwägung. Die Unternehmen kalkulieren mit einem Einzelfahrerrabatt, weil sie das Risiko eines Unfalls als geringer einstufen, wenn nur ein Fahrer das Auto nutzt. Damit wäre es selbst der Ehefrau nicht gestattet, den Wagen zu lenken. Wird der Nutzerkreis erweitert, muss die Autoversicherung darüber informiert werden, sonst drohen Vertragsstrafen. Allerdings gelten auch hier Ausnahmen: In Notfällen, zum Beispiel bei Fahrten zum Krankenhaus, oder wenn die Mitarbeiter einer Werkstatt den Wagen testen, dürfen auch andere Personen ans Steuer.
![]() |
