KfzLexikon
Deckungssumme
Die Deckungssumme gehört zu den wichtigsten Merkmalen in fast allen Versicherungsverträgen. Die Deckungssumme ist der Betrag, bis zu dem die Assekuranz für einen Schaden aufkommt bzw. bis zu dem sie eine Leistung erbringt. Entscheidend ist die Höhe der Deckungssumme insbesondere bei Haftpflichtschäden. Für die Kfz-Haftpflichtversicherung hat der Gesetzgeber daher Mindest-Deckungssummen festgelegt. Bei Personenschäden sind es 7,5 Millionen Euro, bei Sachschäden 1,0 Millionen Euro und bei Vermögensschäden, die nicht direkt in Zusammenhang mit einem Personen- oder Sachschaden stehen, 50.000 Euro. Die meisten Unternehmen arbeiten mit einer pauschalen Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zwischen 50 und 100 Millionen Euro. Grundsätzlich gilt: je höher der Betrag, desto besser.
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