KfzLexikon
Berufsgruppenrabatt
Viele Assekuranzen räumen bestimmten Berufsgruppen einen Rabatt auf die Kfz-Versicherungsprämie ein. Dieser Berufsgruppenrabatt ist dann fester Bestandteil der Beitragskalkulation und richtet sich in erster Linie danach, wie hoch das Risiko bestimmter Berufsgruppen eingeschätzt wird. Die bekannteste Form des Berufsgruppenrabatts ist der Beamtenrabatt, der ausschließlich Beamten sowie Angestellten des öffentlichen Dienstes (inklusive Pensionären) bewilligt wird. Die Versicherung verlangt in der Regel einen Nachweis darüber (Bescheinigung des Arbeitgebers), welchem Beruf der Kunde nachgeht, wenn sie einen Nachlass einrechnet. Sollten die Voraussetzungen für den Berufsgruppenrabatt nicht mehr erfüllt werden, zum Beispiel durch einen Berufswechsel, muss die Versicherung über diese Änderung informiert werden.
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