Sie sind hier: kfzversicherungen.org > Sparpotenzial > Wechselkennzeichen
Donnerstag, den 17. Mai 2012

KfzLexikon

A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z

Bereifung

Die Bereifung (die Autoreifen) stellt das Bindeglied vom Fahrzeug zur Straße dar. Damit ist die Bereifung maßgeblich verantwortlich für die Fahreigenschaften und die Sicherheit. Dementsprechend schreibt der Gesetzgeber in der Straßenverkehrsordnung (Paragraf 36: Bereifung und Laufflächen) vor: „Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen.“ Angeboten werden unterschiedlichste Formen der Bereifung, die entsprechend der Witterung angepasst werden kann und muss. So gilt in der Bundesrepublik inzwischen die Winterreifenpflicht (alternativ können sogenannte Allwetter-Reifen genutzt werden), um für mehr Sicherheit auf den Straßen zu sorgen.


zum KfzLexikon

Anzeigen