KfzLexikon
Begleitetes Fahren
Das begleitete Fahren ist fester Bestandteil des Führerscheins mit 17. Anfangs als Modellversuch in mehreren Bundesländern eingeführt, ist das begleitete Fahren inzwischen bundesweit möglich. Die Idee: Der Fahranfänger darf mit 16,5 Jahren die ersten Fahrstunden nehmen und den Führerschein bereits mit 17 machen. Voraussetzung ist, dass anschließend ein Jahr lang ein Erwachsener mitfährt und den Führerscheinneuling begleitet – daher der Begriff begleitetes Fahren. Vorausgesetzt wird, dass der Begleiter/die Begleiterin mindestens 30 Jahre alt ist, eine Fahrerlaubnis B (bzw. 3) und maximal drei Punkte in Flensburg hat. Die ersten Erfahrungen zeigen, dass durch das begleitete Fahren die Zahl der Unfälle, an denen junge Menschen beteiligt sind, deutlich zurückgegangen ist.
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