KfzLexikon
Alkohol am Steuer
Alkohol am Steuer kann schon in geringen Mengen die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Daher gelten Promillegrenzen. Für Führerscheinneulinge und Fahrer, die gewerblich unterwegs sind, wie zum Beispiel Bus- und Taxifahrer, liegt sie bei 0,0 Promille. Ansonsten bilden 0,5 Promille die Obergrenze. Wird mit Alkohol am Steuer ein Unfall verursacht, droht der Verlust des Versicherungsschutzes. Die Assekuranz wird bei Alkohol am Steuer zwar Haftpflichtschäden regulieren, kann den Versicherten aber mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen. Schäden im Rahmen der Vollkaskoversicherung werden hingegen nicht übernommen – selbst, wenn ein Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit vereinbart wurde. Fahren unter Alkoholeinfluss ist von dieser Klausel ausgenommen.
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