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Donnerstag, den 17. Mai 2012

KfzLexikon

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Abzug neu für alt

Beim Abzug neu für alt handelt es sich um einen sogenannten Vorteilsausgleich. Da ein Geschädigter nach deutschem Recht nur Anspruch darauf hat, dass ihm der entstandene Nachteil ausgeglichen wird, er aber keinen Vorteil daraus ziehen bzw. sich nicht bereichern darf, wird bei der Schadenregulierung gegebenenfalls ein Abzug neu für alt vorgenommen. Dazu ein Beispiel: Wird nach einem Unfall die Kupplung ausgetauscht, erfährt das Fahrzeug durch das neue Ersatzteil eine Wertsteigerung. Das heißt, es entstünde ein Vermögensvorteil. Deshalb wird in einem solchen Fall nicht der Preis für die neue Kupplung erstattet. Der Geschädigte erhält aufgrund des Abzuges neu für alt nur den Wert ausgezahlt, den die alte Kupplung hatte. Einige Versicherungsunternehmen verzichten inzwischen auf diesen Vorteilsausgleich.


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