KfzLexikon
Abweichende Halterschaft
Sind der Halter eines Fahrzeugs und der Versicherungsnehmer, auf dessen Namen die Police für die Autoversicherung abgeschlossen wurde, nicht identisch, spricht man von einer abweichenden Halterschaft. Dabei ist der Halter per Definition des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die Person, die für die laufenden Kosten aufkommt und das Fahrzeug nach ihren Wünschen nutzt. Sollte nun eine abweichende Halterschaft vorliegen, kann es sein, dass die Assekuranz einen höheren Beitrag verlangt oder den Antrag auf eine Kfz-Versicherung ablehnt. Ein typisches Beispiel für die abweichende Halterschaft: Die Eltern treten als Versicherungsnehmer auf, während der Sohn oder die Tochter der Halter des Fahrzeugs ist. Diese Variante ermöglicht eine günstigere Schadensfreiheitsklasse.
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