KfzLexikon
Ablehnungsfrist
Als Ablehnungsfrist wird der Zeitraum bezeichnet, innerhalb dessen ein Versicherungsunternehmen entscheiden kann, ob ein Versicherungsantrag angenommen oder abgelehnt wird. Im Normalfall beträgt diese Frist zwei bis vier Wochen. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung wird die Ablehnungsfrist über das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) Paragraf 5 Absatz 3 mit 14 Tagen vorgegeben. Die Assekuranz hat demnach zwei Wochen Zeit, den Antrag des Kunden schriftlich abzulehnen oder alternativ ein anderes Angebot zu unterbreiten. Ansonsten gilt der Antrag auf die Kfz-Haftpflichtversicherung als angenommen. Da es sich bei der Kfz-Haftpflichtversicherung um eine Pflichtversicherung handelt, unterliegen die Unternehmen mit wenigen Ausnahmen, zum Beispiel bei arglistiger Täuschung, einer Annahmepflicht.
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