KfzLexikon
Abgasuntersuchung (AU)
Die Abgasuntersuchung, abgekürzt AU, soll sicherstellen, dass Fahrzeuge die gesetzlich vorgeschriebene Abgasnorm einhalten. Das Verfahren wurde im Laufe der Jahre mehrmals angepasst. Bis 1993 handelte es sich um die Abgassonderuntersuchung (ASU), die für Fahrzeuge mit Benzinmotor Pflicht war und alle zwei Jahre durchgeführt werden musste. Daraus wurde die Abgasuntersuchung für alle Fremdzündungs- und Kompressionsmotoren. Sie umfasste auch Dieselmotoren. Als Bestätigung, dass die Abgaswerte den Vorgaben entsprechen, gab es bis Ende 2009 eine sechseckige Plakette. Zu Januar 2010 wurde die Abgasuntersuchung in der bisherigen Form abgeschafft und durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung abgelöst, die fester Bestandteil der Hauptuntersuchung ist.
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