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Kfz-Versicherungen von der Steuer absetzen

Niemand bezahlt gerne Steuern. Daher ist es verständlich, dass alle Optionen genutzt werden, Steuern zu sparen. Dabei spielt unter Umständen auch die Kfz-Versicherung eine Rolle. Allerdings sollte man sich keine allzu großen Hoffnungen machen, dass die Beiträge für die Autopolice sich gravierend auf die Steuerlast auswirken oder möglicherweise sogar eine Rückzahlung bewirken.

Kfz-Nutzung: beruflich

Unterschieden werden muss, ob das Fahrzeug ausschließlich beruflich genutzt wird oder ob es sich lediglich um die Familienkutsche handelt, mit der die Einkäufe nach Hause und die Kinder in die Schule gebracht werden. Für Autos, die dem Beruf dienen, zum Beispiel Firmenwagen oder Fahrzeuge von Selbstständigen, gilt: Die Prämie für die Kfz-Haftpflichtversicherung kann ebenso wie der Beitrag für die Voll- und/oder Teilkaskoversicherung als Firmenausgabe geltend gemacht werden.

Was können Privatpersonen absetzen?

Privatpersonen haben diese Möglichkeit nicht. Der Gesetzgeber oder vielmehr das Finanzamt erkennt Versicherungsbeiträge nur als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ an, wenn es sich um Policen handelt, mit denen persönliche Lebensrisiken abgesichert werden. In diese Kategorie gehören unter anderem Haftpflichtversicherungen, damit auch die Kfz-Haftpflichtversicherung, private Unfallversicherungen, Reiseunfallpolicen und Insassen-Unfallversicherungen. Auf der anderen Seite gelten Sachversicherungen wie die Voll- und die Teilkaskoversicherung nicht als Vorsorgeaufwendungen und werden daher auch nicht berücksichtigt. Das heißt: Es darf immer nur der Teil der Rechnung in der Steuererklärung aufgeführt werden, der auf die Haftpflicht und gegebenenfalls die Insassen-Unfallversicherung entfällt.

Was muss beachtet werden?

Damit die Beiträge für die Kfz-Versicherung angerechnet werden können, verlangt das Finanzamt den Beleg, sprich die Rechnung der Assekuranz, um die Daten aus dem Steuerformular abgleichen zu können. Ob sich die Arbeit lohnt und eine Steuerersparnis möglich ist, lässt sich jedoch nur im Einzelfall klären und kann daher nicht pauschal beantwortet werden. Ausschlaggebend ist, wie hoch die übrigen Vorsorgeaufwendungen sind. Diesbezüglich gilt ein Höchstbetrag, der bei vielen Arbeitnehmern durch die Beiträge für die Kranken- sowie die Arbeitslosenversicherung bereits ausgeschöpft ist. Trotzdem sollten die Kfz-Versicherung und auch Unfallversicherungen in die Formulare eingetragen werden – um auf Nummer sicher zu gehen.

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