Kfz-Versicherung zahlt nicht – Woran kann es liegen?
Versicherungsverträge werden in der Hoffnung unterschrieben, im Schadenfall schnelle Hilfe zu erhalten und in allen Situationen bestens geschützt zu sein. Vom Prinzip her erfüllen die meisten Policen diese Anforderungen. Allerdings sollte man auch die Grenzen kennen. Denn selbst mit sogenannten Rundum-Sorglos-Paketen, die immer öfter angeboten werden, bleiben unter Umständen Lücken im Versicherungsschutz. Im schlimmsten Fall heißt das, die Kfz-Versicherung zahlt nicht.
Vorsatz, Fahrlässigkeit, Versicherungsvertrag
Im Bereich der Autoversicherung beruht die Zahlungsverweigerung einer Assekuranz üblicherweise auf drei Ursachen: Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die entsprechende Leistung ist nicht Bestandteil des Vertrages. In allen Fällen bleibt der Kunde auf den Kosten sitzen, wenn nicht ganz, so doch zumindest teilweise. Das ist ärgerlich, zumal derlei Diskussionen mit der Kfz-Versicherung durchaus vermeidbar sind. Dazu einige Beispiele, in welchen Situationen Assekuranzen ihren Kunden die rote Karte zeigen.
Beispiele:
- Vorsatz: Wer seinen Wagen mit voller Absicht vor den nächsten Baum oder eine Mauer fährt, um von der Vollkaskoversicherung zu kassieren, geht leer aus. Bei Vorsatz zahlt keine Versicherung, ob nun im Kfz- oder in anderen Bereichen
- Grobe Fahrlässigkeit: Der Begriff der groben Fahrlässigkeit – zum Beispiel Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung – ist dank einer Vielzahl von Gerichtsurteilen inzwischen zwar ziemlich genau definiert, birgt aber ein enormes Streitpotenzial. Denn sobald die Autoversicherung den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit erhebt, droht eine Leistungskürzung. Früher hieß es diesbezüglich Sekt oder Selters, alles oder nichts. Seit einigen Jahren müssen die Kfz-Versicherer unter Umständen zumindest einen Teil des Schadens ersetzen. Die restlichen Kosten gehen auf das Konto des Kunden. Man spricht in dem Zusammenhang von Quotierung, die bis zur völligen Leistungsfreiheit der Versicherung reichen kann. Vorbeugen lässt sich mit dem Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit.
- Alkohol und Drogen: Sobald Alkohol oder Drogen im Spiel sind, kennen weder Versicherungen noch Gerichte ein Erbarmen. Die Kaskoversicherung muss gar nicht zahlen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt zwar die Unfallopfer, verlangt vom eigenen Kunden aber in der Regel Regress bis zu 5.000 Euro.
- Fehlende Leistungsmerkmale: Erbringt die Kfz-Versicherung keine Leistung, liegt es oft daran, dass der entsprechende Schaden nicht im Leistungskatalog enthalten ist. Wer auf eine Kaskoversicherung verzichtet, kann kein Geld fordern, wenn die Scheiben durch Hagel oder Äste zerstört werden. Doch es geht auch weit diffiziler. Marderschäden beschränken sich zum Beispiel auf die direkten Schäden, die durch einen Marder verursacht werden, sprich einen zerbissenen Schlauch oder eine defekte Gummimanschette. Resultiert daraus ein schwerwiegender Schaden wie ein Motordefekt, bleibt die Versicherung diesbezüglich außen vor. Es sei denn, es wurden auch die Folgen von Marderschäden versichert.
Nicht an der Leistung sparen
Die Beispiele zeigen, dass es sehr viele Gründe gibt, in denen es heißen kann: Die Kfz-Versicherung zahlt nicht. Die Kosten, die dadurch entstehen, reichen von wenigen bis hin zu mehreren Tausend Euro bei einem Totalschaden. Vorbeugen kann man nur, indem man sich an die Spielregeln hält und sicher fährt. Darüber hinaus sollte der Vertrag Jahr für Jahr auf den neuesten Stand gebracht werden. Denn viele Lücken lassen sich ganz einfach dadurch schließen, dass der Versicherungsschutz erweitert wird. Das mag vielleicht ein paar Euro mehr kosten, macht sich spätestens im Schadenfall aber bezahlt.