Kfz-Versicherung Unfall
Statistisch gesehen bauen Autofahrer nur alle paar Jahre einen Unfall. Von daher handelt es sich ganz gewiss um eine Ausnahmesituation, die zudem noch mit einer gehörigen Portion Stress verbunden ist. Trotzdem die Ruhe zu bewahren, fällt sicherlich schwer, ist aber unumgänglich. Wie man sich in einer solchen Situation verhalten sollte – sofern der Unfall weitgehend unbeschadet überstanden wurde –, dazu halten die Kfz-Versicherer und Autoclubs eine Reihe von Tipps bereit.
Unfallstelle absichern
Grundsätzlich gilt es, die Unfallstelle abzusichern. Dazu gehört, das Warnblinklicht einzuschalten, das Warndreieck aufzustellen und die Unfallbeteiligten hinter die Leitplanke in Sicherheit zu bringen. Sollten Personen verletzt worden sein, muss Erste Hilfe geleistet und die Rettungsleitstelle informiert werden. Wenn diese Schritte eingeleitet wurden, die absoluten Vorrang haben, geht es darum, Beweise zu sichern: Namen und Anschriften von Zeugen notieren, Fotos und gegebenenfalls Skizzen machen sowie ein Unfallprotokoll ausfüllen (kostenlose Vorlagen gibt es bei der Kfz-Versicherung). Ebenso wichtig sind die Daten des Unfallgegners, heißt: Name, Adresse, Kennzeichen, die zuständige Assekuranz und die Versicherungsnummer, wenn sie vorliegt. Danach kann ein Abschleppwagen die Fahrzeuge aufladen und die Unfallstelle geräumt werden.
Wann sollte die Polizei gerufen werden?
Ob die Polizei gerufen werden sollte oder nicht, hängt davon ab, wie schwer der Unfall ist. Handelt es sich nur um einen Blechschaden, ist der Einsatz der Beamten nicht zwangsläufig nötig. In einigen Städten und Bundesländern erheben die Behörden für derlei „Bagatellschäden“ eigens eine Gebühr. Die Versicherungsbranche rät, die Polizei immer dann zu informieren, wenn Personen verletzt wurden, es sich um einen größeren Schaden handelt, vor Ort ein Streit mit dem Unfallgegner entbrennt oder aber ein ausländisches Fahrzeug ins Geschehen verwickelt ist. In solchen Fällen sind ein paar Euro für den Einsatz der Beamten gut investiert, um sich weiteren Ärger zu sparen.
Kfz-Versicherung sofort informieren
Die Kfz-Versicherung muss unverzüglich über den Unfall in Kenntnis gesetzt werden. Diese Informationspflicht gehört zu den Obliegenheiten des Versicherten. Viele Assekuranzen halten dazu bereits Applikationen für Smartphones bereit. Die Tools erlauben, den Schaden online zu melden, samt Fotos, und geben darüber hinaus Ratschläge. Üblich ist aber, dass die Kfz-Versicherung telefonisch bzw. der Versicherungsmakler persönlich kontaktiert wird. Die Versicherung kümmert sich dann direkt um die Regulierung. Abgeraten wird davon, sich selbst mit dem Unfallgegner zu einigen. Das kann später zu bösen Überraschungen führen. Auf der sicheren Seite ist man, wenn die Kfz-Versicherung die Arbeit übernimmt.
Kleinere und Kaskoschäden
Bei Unfällen, die dem reinen Kaskoschutz zugeordnet werden, zum Beispiel der Einkaufswagen, der aus der Hand rutscht und eine Delle in der eigenen Autotür hinterlässt, kann die Versicherung informiert oder der Schaden aus eigener Tasche beglichen werden. Denn auch kleine Macken führen dazu, dass der Halter in der Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft und die Vollkaskopolice dadurch teurer wird. Hinzu kommt die Selbstbeteiligung. Meist ist es günstiger, die Reparatur aus eigener Tasche zu bezahlen. Handelt es sich hingegen um einen Schaden, der durch einen Ast oder einen Hagelbrocken verursacht wurde, also einen Fall für die Teilkaskoversicherung, gilt es sofort zu handeln, die Assekuranz anzurufen und Folgeschäden etwa durch Regen zu vermeiden. Fotos und Protokolle, möglichst mit Zeugen (wie den Nachbarn), beschleunigen die Bearbeitung. Häufig entscheiden die Unternehmen direkt am Telefon, wie vorzugehen ist.