Kfz-Versicherung umschreiben
Fahranfänger melden ihr erstes eigenes Auto in der Regel auf den Namen der Eltern an und lassen die Kfz-Police im Rahmen einer günstigen Zweitwagenversicherung über Mama oder Papa laufen. Das hat den Vorteil, dass der Beitrag für die Autoversicherung deutlich niedriger ausfällt. Denn Führerscheinneulinge werden von den Assekuranzen schlechter und damit teurer eingestuft als erfahrene Kunden. Ziel: Die Kfz-Versicherung später auf den Sohn oder die Tochter umzuschreiben und den Rabatt zu übertragen. Dabei sind allerdings einige Punkte zu beachten.
Schadensfreiheitsrabatt übertragen
Ideal wäre es natürlich, wenn der Vertrag eins zu eins übernommen werden könnte. Doch da spielen die Versicherungsunternehmen nicht mit. Sie achten in erster Linie auf die schadensfreien Jahre des neuen Kunden, wenn sie eine Kfz-Versicherung umschreiben. Bei fünf Jahren ohne Unfall werden auch nur fünf Jahre bei der Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) angerechnet. Das heißt, nur weil die Eltern schon seit 20 oder mehr Jahren keinen Schaden gemeldet haben, erhält der Nachwuchs nicht automatisch die gleiche SF-Klasse. Welcher Rabatt letztlich eingeräumt wird, hängt von den Tarifkonditionen und dem Entgegenkommen der Versicherung ab. Das richtet sich unter anderem danach, in welcher Schadensfreiheitsklasse der Kunde ursprünglich gestartet wäre. Hier reicht die Spanne von 240 über 120 bis 100 Prozent. Daher macht ein Kfz-Versicherungsvergleich durchaus Sinn.
Voraussetzungen für den Wechsel des Versicherungsnehmers
Eines vorweg: Ein rechtlicher Anspruch darauf, dass der Schadensfreiheitsrabatt übertragen wird, besteht nicht. Die meisten Kfz-Versicherer sind diesbezüglich sehr kulant, schließlich gewinnen sie einen neuen Kunden. Damit der Wechsel reibungslos über die Bühne geht, müssen allerdings einige Bedingungen erfüllt werden. Der wichtigste Faktor ist der Führerschein. Der neue Versicherungsnehmer muss nachweisen, dass er die gesamte Zeit über im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war und dass er das Fahrzeug in den zurückliegenden Jahren auch tatsächlich genutzt hat. Das dürfte innerhalb der Familie kein größeres Problem darstellen. Soll der Schadensfreiheitsrabatt übertragen werden, bedarf es zusätzlich zur Kopie des Führerscheins einer Verzichtserklärung des bisherigen Versicherungsnehmers. Das genaue Vorgehen sollte vorher mit der Kfz-Versicherung geklärt werden. Das ist am einfachsten und spart Zeit. Dieser Schritt ist – wenn die Fristen eingehalten werden – selbst dann möglich, wenn der Rabatt von einem verstorbenen Verwandten übernommen werden soll.
Auto ummelden
Da üblicherweise auch das Fahrzeug auf den neuen Halter umgemeldet werden muss, führt kein Weg an der Zulassungsstelle vorbei. Hierbei handelt es sich um einen reinen, allerdings gebührenpflichtigen Verwaltungsakt. Benötigt werden dazu folgende Unterlagen: Personalausweis, Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer, Zulassungsbescheinigung Teil I und II (ehemals Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief), die Berichte der letzten Haupt- und der Abgasuntersuchung sowie die Versicherungsbestätigung in Form der elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer). Die eVB wird von der Kfz-Versicherung erstellt, per Mail oder Post mitgeteilt und zusammen mit den Daten des Kunden und des Fahrzeugs in ein System eingespielt, auf das die Behörde direkt zugreifen kann. Anschließend steht der neue Besitzer dann Schwarz auf Weiß in den Papieren.