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Kfz-Versicherung Rückstufung

Die Schadensfreiheitsklasse und damit der Schadensfreiheitsrabatt gehören zu den wichtigsten Tarifmerkmalen in der Kfz-Versicherung. Wie der Kunde eingestuft wird – in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung – richtet sich dabei ausschließlich danach, ob Leistungen in Anspruch genommen wurden oder nicht. Versicherte, die ihre Assekuranz nicht „behelligen“, rücken jedes Jahr eine Klasse nach oben und profitieren dementsprechend von einem höheren Rabatt. Sollte es hingegen gekracht haben oder musste ein anderer Schaden gemeldet werden, gibt es Abstriche und wird die Kfz-Versicherung teurer.

Rückstufung nach Tabelle

Dieses Vorgehen bezeichnet man als Bonus-Malus-System. Das heißt nichts anderes, als dass Autofahrer, die ohne Unfall bleiben, besser gestellt werden als jene, die ihre Kfz-Versicherung in Anspruch nehmen. Doch welche Konsequenzen haben ein Unfall oder eine Schadensmeldung? Die Antwort darauf finden Verbraucher in den Unterlagen zu ihrer Versicherung. Für jeden Tarif haben die Unternehmen eigene Rückstufungstabellen erarbeitet. Denn anders als beim Bonus, der einer Schadensfreiheitsklasse pro Jahr entspricht, geht es beim Malus gleich ganze Etappen bergab. Wie viele Klassen eingebüßt werden, ist tarifabhängig. In dieser Hinsicht gelten vermeintlich preiswerte Angebote als besonders tückisch. Wenn zurückgestuft wird, dann immer zur Hauptfälligkeit der Versicherung am 1. Januar.

Beispiele für die Rückstufung

Die Rückstufung lässt sich am einfachsten an einem Beispiel darstellen. Zugrunde gelegt werden hierbei Durchschnittswerte.

 

Ausgangspunkt:

SF-Klasse 5

SF-Klasse 10

SF-Klasse 25

Ein Schaden

Haftpflicht

SF-Klasse 2

SF-Klasse 4

SF-Klasse 18

 

Vollkasko

SF-Klasse 2

SF-Klasse 6

SF-Klasse 20

Zwei Schäden

Haftpflicht

SF-Klasse ½

SF-Klasse 1

SF-Klasse 4

 

Vollkasko

SF-Klasse ½

SF-Klasse 2

SF-Klasse 10

Drei Schäden

Haftpflicht

SF-Klasse S

SF-Klasse S

SF-Klasse 2

 

Vollkasko

SF-Klasse M

SF-Klasse 1

SF-Klasse 5


Wie lässt sich eine Rückstufung vermeiden?

Um eine Rückstufung zu vermeiden, stehen Autofahrern mehrere Optionen offen. Vorsorgend kann ein Rabattschutz vereinbart werden. Dadurch bleiben je nach Vertrag ein, zwei oder auch mehrere Schäden ohne Folgen für die Schadensfreiheitsklasse. Heißt: Der Rabatt bleibt erhalten. Allerdings greift diese Regelung nur bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Bei einem neuen Vertrag bei einem anderen Unternehmen werden die Schäden gegebenenfalls bei der Kalkulation der Prämie berücksichtigt. Fahrer, die bereits SF-Klasse 25 erklommen haben, sind üblicherweise über einen Rabattretter geschützt. Die Rückstufung nach einem Schaden erfolgt dann so, dass nach wie vor der gleiche Rabatt gewährt wird. Die dritte Möglichkeit ist der Rückkauf des Schadens. Ob es sich lohnt, die Rechnung aus eigener Tasche zu bezahlen, sollte möglichst mithilfe der Assekuranz berechnet werden. Ausschlaggebend ist der Grenzwert, bis zu dem der Rückkauf die günstigere Alternative ist.

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