Kfz-Versicherung kündigen
Kfz-Versicherungen werden üblicherweise für ein Jahr abgeschlossen, vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Berücksichtigt man die Kündigungsfrist von einem Monat, ergibt sich der weithin bekannte Wechseltermin: 30. November. Dieses Datum sollten sich Autofahrer rot im Terminkalender markieren. Denn nur bis zu diesem Tag ist es möglich, die Kfz-Versicherung ordnungsgemäß zu kündigen und den Anbieter zu wechseln. Darüber hinaus besteht noch die Option der außerordentlichen Kündigung der Autoversicherung. Diese Variante kommt jedoch nur infrage, wenn die Umstände es erlauben.
Kündigen nach einem Schadenfall
Möglich ist eine Sonderkündigung unter zwei Voraussetzungen: Nach einem Schadensfall oder wenn die Prämie steigt. Ein solcher Schadenfall liegt immer dann vor, wenn die Kfz-Versicherung regulierend eingreifen muss, wie zum Beispiel nach einem Unfall oder einem Kaskoschaden. In dieser Situation können beide Parteien, die Assekuranz und der Versicherte, das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats beenden. Nach aktueller Rechtsprechung haben die Kunden inzwischen auch Anspruch darauf, gegebenenfalls zu viel bezahlte Beiträge erstattet zu bekommen, wenn sie von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Kündigen nach einer Preiserhöhung
Kündigen dürfen Versicherte zudem, wenn die Prämie für ihre Kfz-Versicherung steigt und sie diese Preiserhöhung nicht zu verantworten haben, etwa durch den Wunsch nach mehr Leistung oder bedingt durch die Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse. Auch wenn sich durch einen Umzug die Regionalklasse ändert und dadurch ein höherer Betrag fällig wird, greift das Sonderkündigungsrecht nicht. Ansonsten gilt: Liegt die Rechnung vor, kann der Versicherte einen Monat lang überlegen, ob er dem bisherigen Anbieter weiter die Treue hält oder die Kfz-Versicherung kündigen möchte.
Schriftform wahren
Unabhängig davon, aus welchem Grund die Police gekündigt wird, müssen Verbraucher die Schriftform wahren. Ein Anruf, ein Fax oder eine E-Mail reicht nicht aus. In dem Kündigungsschreiben sollten Vertrags- und Kundennummer vermerkt werden, damit der Wunsch nach Auflösung des Vertrages ohne Verzögerung zugeordnet werden kann. Verschickt wird die Kündigung idealerweise per Einschreiben mit Rückschein, um einen Nachweis darüber zu haben, wenn der Brief abgegeben wurde. Entscheidend ist allerdings weniger der Tag des Postausgangs, also der Stempel auf der Kündigung, sondern vielmehr der Posteingang. Wird regulär zum jährlichen Wechseltermin gekündigt, muss das Schreiben am 30. November bei der Versicherung sein. Heißt: Die Kündigung erst kurz vor Toresschluss in den Kasten zu stecken, kann manchmal schön zu spät sein. In dem Fall wäre es besser, sich direkt an einen Vertreter vor Ort zu wenden – sofern es die Vertragsbedingungen zulassen.