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Kfz-Versicherung im Ausland


Mal eben über die Grenze, um günstig einzukaufen oder Urlaub zu machen: mit dem eigenen Auto kein Problem. Zumindest dann nicht, wenn alles glatt läuft. Sollte es allerdings krachen oder der Wagen eine Panne haben, wäre die gute Laune ganz schnell vorbei. Ist eine solche Situation an sich schon unangenehm, potenziert sich der Ärger bei einem Unfall oder einem Schaden im Ausland möglicherweise um ein Vielfaches. Deshalb ist es umso wichtiger, vor der Fahrt einige Vorbereitungen zu treffen, um im Fall der Fälle nicht völlig hilflos zu sein.

 

Grüne Karte, europäischer Unfallbericht und Auslandschadenschutz

 

Die großen Automobilclubs und die Versicherungsbranche halten für diese Zwecke eine Reihe von Informationen bereit. Sie empfehlen, sich rechtzeitig um einen Europäischen Unfallbericht und die grüne Versicherungskarte zu bemühen. Beides gibt es kostenlos bei der Kfz-Versicherung und sollte jederzeit griffbereit aufbewahrt werden. Der Unfallbericht ist mehrsprachig aufgebaut, um Verständigungsprobleme zu vermeiden, und in vielen Ländern Grundvoraussetzung, damit ein Unfall überhaupt bearbeitet wird. Die Versicherungskarte wiederum gilt als Nachweis, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorhanden ist. Eine Überlegung wert ist der Ausland Schadenschutz als Zusatz zur Kfz-Versicherung, um ganz auf Nummer sicher zu gehen. Ebenfalls ins Gepäck gehören die Kontaktdaten vom Autoclub, der Autoversicherung und gegebenenfalls auch die der Verkehrsrechtsschutzversicherung. So hat man im Schadensfall sofort einen Ansprechpartner.

 

Unfall-Regulierung erfolgt über einen Beauftragten in Deutschland

 

Wenn es gekracht hat, profitieren Autofahrer von der vierten Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie die 2003 umgesetzt wurde. Jede europäische Assekuranz ist seither verpflichtet, einen Beauftragten in der Bundesrepublik zu benennen. Dieser Beauftragte ist im Schadensfall Ansprechpartner für die Kfz-Versicherung bzw. den Geschädigten. Wer zuständig ist, teilt der Zentralruf der Autoversicherer mit. Dazu bedarf es des Namens und des Kennzeichens des Unfallgegners. Die Bearbeitung darf dann maximal drei Monate dauern. Zieht sich die Abwicklung in die Länge, kümmert sich der Verein Verkehrsopferhilfe um das weitere Vorgehen. Bei einem selbst verschuldeten Unfall übernimmt die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung die Arbeit.

 

Tipps: Nach einem Unfall richtig reagieren

 

Damit es bei der Regulierung eines Schadens nicht zu Verzögerungen oder Problemen kommt, sollte nach einem Unfall besonnen agiert werden. Die Unfallstelle muss abgesichert, bei Verletzten ein Krankenwagen angefordert und nach Möglichkeit auch die Polizei informiert werden. Gibt es Zeugen, sollten sie gebeten werden, vor Ort zu bleiben, damit die Daten aufgenommen werden können. Noch wichtiger sind die Daten des Unfallgegners wie Name, Anschrift, Kennzeichen, die zuständige Versicherung und die Versicherungsnummer. Um ausreichend Beweise zu haben, gilt es, die Unfallstelle und die beteiligten Fahrzeuge zu fotografieren. Die Basis für die Abwicklung bildet später der Unfallbericht, der gemeinsam mit dem Unfallgegner ausgefüllt werden muss. Unterschreiben sollte man den Beleg allerdings nur, wenn alle Punkte klar sind und es keinen Streit gibt. Wie mit dem Auto verfahren werden soll, gilt es dann noch vor Ort und Stelle mit der Kfz-Versicherung zu klären, die ohnehin sofort über den Unfall oder Schaden informiert werden muss.

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