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Kfz-Versicherung Einstufung


Assekuranzen überlassen nichts dem Zufall. Sie kalkulieren strikt nach Risiko. In der Sparte Kfz-Versicherung arbeiten sie dazu mit diversen Klassen und Einstufungen. Während die Typklasse das vom Fahrzeug ausgehende Risiko berücksichtigt, fließen über die Regionalklasse lokale Faktoren in die Berechnung ein. Als dritter und wichtigster Aspekt, der maßgeblich die Beiträge für die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Vollkaskopolice prägt, bleibt der Kunde. Hier kommen die sogenannten Schadenfreiheitsklassen ins Spiel. Sie bilden ein klar definiertes System, innerhalb dessen ein Aufstieg ebenso möglich ist wie eine Rückstufung.

 

Einstufung von Fahranfängern

 

Die Einstufung in dieses Raster erfolgt vom Prinzip her entsprechend der Fahrpraxis in Kombination mit der Versicherungsdauer. Entscheidend ist hierbei die erstmalige Einstufung. Fahranfänger, die eine eigene Autoversicherung abschließen wollen, mussten bis vor wenigen Jahren noch mit einer extrem ungünstigen Schadenfreiheitsklasse rechnen. Sie wurden gemeinhin in die Klasse 0, die auch als Anfängerklasse bezeichnet wird, eingestuft. Das hieß: Der zu zahlende Beitrag entsprach rund 240 Prozent der regulären Prämie (100 Prozent). Inzwischen erfolgt die erste Einstufung bei der Kfz-Versicherung nach anderen Maßstäben. Die Teilnahme am begleiteten Fahren als Voraussetzung für den Führerschein mit 17 sorgt zum Beispiel dafür, dass nicht mehr 240, sondern rund 120 Prozent gezahlt werden müssen. Ein Fahrsicherheitstraining und ein Vertrag bei der gleichen Gesellschaft, bei der auch die Eltern versichert sind, können die Einstufung noch weiter beeinflussen. Im günstigsten Fall ergibt sich Schadenfreiheitsklasse 1 mit 100 Prozent.

 

Rückstufung nach einem Schaden oder Unfall

 

Ist der Einstieg erst einmal geschafft, folgt jede weitere Einstufung für die Kfz-Haftpflicht- und die Vollkaskoversicherung nach einem eindeutigen Schema. Ein Jahr ohne Schaden oder Unfall heißt, dass der Kunde eine Klasse höher eingestuft wird. Aus Schadenfreiheitsklasse 1 wird in dem Fall SF-Klasse 2. Diese Leiter kann bis SF-Klasse 25 erklommen werden. Das setzt allerdings voraus, dass 25 Jahre Unfall- und schadenfrei gefahren wird. Muss die Kfz-Versicherung zwischenzeitlich eingreifen und ihrer Leistungspflicht nachkommen, erfolgt eine Rückstufung. Wie viele Klasse dadurch eingebüßt werden, geht aus der Rückstufungstabelle hervor, die Bestandteil des Vertrages ist.

 

Risiko-Anhaltspunkt für die Kfz-Versicherung

 

Wenn von der Kfz-Versicherung Einstufung die Rede ist, handelt es sich also um die jeweilige Schadenfreiheitsklasse, die der Kunde aktuell erreicht hat. Spielraum gibt es hier nicht, wohl aber Möglichkeiten, eine Rückstufung weitgehend zu vermeiden: durch Rückkauf des Schadens, einen Rabattschutz und ab Schadenfreiheitsklasse 25 den Rabattretter. Ansonsten erfolgt die Einstufung nach klaren Spielregeln, die jeder Autofahrer kennt oder zumindest kennen sollte. Für die Kfz-Versicherer ist sie nicht mehr und nicht weniger als ein Anhaltspunkt dafür, ob der Kunde möglicherweise eine Leistung in Anspruch nehmen wird.

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