Kfz-Versicherung beim Autoverkauf
Das Versprechen, „er läuft und läuft und läuft“, hat Autobesitzer schon damals nicht davon abgehalten, ihr Fahrzeug nach einigen Jahren wieder zu verkaufen. Die Zeitspanne, bis ein Auto erneut den Besitzer wechselt, ist inzwischen sogar deutlich kürzer geworden. Hier überwiegt der Wunsch nach etwas Neuem und Modernen. An den rechtlichen Bedingungen, die bei einem Verkauf insbesondere in puncto Kfz-Versicherung zu beachten sind, hat sich dabei nichts geändert. Mit dem Fahrzeug geht auch die Autoversicherung an den neuen Halter über. Das kann unter Umständen zu Problemen führen, wenn das Auto nicht umgemeldet wird.
Verkauf an Händler
Weitgehend auf der sicheren Seite ist man, wenn das Auto an einen seriösen Händler verkauft oder in Zahlung gegeben wird. Die Unternehmen kümmern sich um die Formalien und melden das Auto bei der Zulassungsstelle ab. Damit ist das Thema Kfz-Versicherung für den ehemaligen Besitzer abgehakt. Nichtsdestotrotz sollte man sich vergewissern und nachfragen, ob der Händler diese Aufgabe erledigt oder man selbst aktiv werden muss. Das gilt umso mehr bei einem Verkauf an privat. Hier lauern die meisten Gefahren. Vergisst der Käufer, das Auto auf seinen Namen umzumelden, fährt er bis zum Ende des Jahres mit dem Versicherungsschutz des Vorbesitzers. Kommt es dabei zum Schaden, ist Ärger vorprogrammiert. Vermeiden lassen sich solche Schwierigkeiten, indem beim Verkauf einige Regeln eingehalten werden.
Verkauf an privat – nur mit Vertrag
Die Versicherungsbranche rät, einen standardisierten Vertrag auszufüllen. Die entsprechenden Unterlagen werden von den Assekuranzen meistens kostenlos zur Verfügung gestellt, häufig als Download. Abgesehen von Eckdaten zum Fahrzeug, dem Verkäufer und dem Käufer gilt der Passus zum Versicherungsschutz als wichtigster Bestandteil des Vertrages. Hier kann der Käufer ankreuzen, ob er die Versicherung übernehmen oder einen neuen Vertrag abschließen möchte bzw. ob bereits eine Kfz-Versicherung vereinbart wurde. Ergänzt wird diese Erklärung um zwei Veräußerungsanzeigen. Hier erklären beide Parteien, dass der Wagen verkauft wurde. Diese Belege müssen dann an die Zulassungsstelle und die Kfz-Versicherung geschickt werden. Nimmt der Käufer später keine Ummeldung vor, reagiert die Zulassungsstelle.
Kurzzeitkennzeichen für Probefahrten und die Überführung
Eine andere Variante: Das Auto wird vor dem Verkauf abgemeldet. Damit ist der Käufer gezwungen, sich an die Zulassungsstelle zu wenden. Gleichwohl sollte auch in dem Fall ein Vertrag aufgesetzt werden. Damit Interessenten eine Probefahrt machen können, muss das Auto allerdings über ein gültiges Kennzeichen verfügen. Für diese Zwecke gibt es das sogenannte Kurzzeitkennzeichen. Entweder kümmert sich der potenzielle Käufer darum oder der Verkäufer. Die Kosten für das Kurzzeitkennzeichen halten sich in Grenzen. Wenn die Kfz-Versicherung später beim gleichen Unternehmen abgeschlossen wird, verrechnen die Unternehmen den Beitrag. Rote Kennzeichen, wie sie früher üblich waren, sind seit 2007 nur noch Händlern vorbehalten.