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Kfz-Versicherung abmelden


Irgendwann kommt der Tag, an dem das Auto verkauft oder verschrottet werden soll. Da es in dem Fall unsinnig wäre, weiterhin Steuern und Beiträge für die Kfz-Versicherung zu bezahlen, sollte das Fahrzeug rechtzeitig abgemeldet werden. Gleiches gilt, wenn der Wagen längere Zeit nicht genutzt und quasi eingemottet wird. Die Abmeldung an sich ist dann ein reiner Verwaltungsakt.

 

Das Fahrzeug bis zu sieben Jahre außer Betrieb nehmen

 

Ansprechpartner ist die Zulassungsstelle. Benötigt werden ein wenig Kleingeld, da es sich um einen kostenpflichtigen Vorgang handelt, der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) und die Kennzeichen. Soll das Fahrzeug endgültig abgemeldet werden, muss zusätzlich ein Verwertungsnachweis einer zertifizierten und damit zugelassenen Autoverwertung vorliegen. Seit dem 1. März 2007 unterscheiden die Behörden zwar nicht mehr zwischen einer vorübergehenden Stilllegung und einer endgültigen Abmeldung. Das Fahrzeug wird seither schlichtweg außer Betrieb genommen. Das ist maximal für sieben Jahre möglich, danach verlieren die Papiere ihre Gültigkeit und müssten neu beantragt werden. Wenn allerdings feststeht, dass die Karosse in den Schredder kommt oder nie wieder fahren soll, kann direkt ein Schlussstrich gezogen werden. Dabei spielt es für die Zulassungsstelle keine Rolle, wer das Fahrzeug abmeldet. Diese Aufgabe kann auch ein Bekannter oder Verwandter übernehmen, ohne Vollmacht.

 

Automatische Meldung ans Finanzamt und die Kfz-Versicherung

 

Die Behörde kümmert sich auch um alle weiteren Schritte. Das heißt: Sie informiert das Finanzamt, dass der Wagen abgemeldet wurde. Gleichzeitig wird auch die Kfz-Versicherung über die Abmeldung in Kenntnis gesetzt. Um ganz auf Nummer sicher zu gehen, spricht nichts dagegen, selbst bei der Assekuranz anzurufen oder schriftlich mitzuteilen, dass die Abmeldung vollzogen wurde.

 

Zwangsabmeldung

 

Deutlich unangenehmer wird das Thema Abmeldung, wenn es sich um eine Zwangsabmeldung handelt. Das passiert immer dann, wenn der Fahrzeughalter seine Beiträge für die Kfz-Versicherung nicht bezahlt hat und auch nicht auf Mahnungen und Zahlungserinnerungen reagiert. In dem Fall meldet sich die Autoversicherung ihrerseits bei der Zulassungsstellung, mit dem Hinweis, dass für das entsprechende Fahrzeug kein Versicherungsschutz mehr besteht. Daraufhin wird die Zulassungsstelle sich darum bemühen, den Halter zu erreichen, um die Zahlung der ausstehenden Beiträge zu erwirken. Klappt das nicht, werden die Plaketten von den Kennzeichen entfernt und das Auto somit zwangsstillgelegt. Den Betroffenen bleibt dann nichts anderes übrig, als das Auto neu anzumelden, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

 

Tipps zum Autoverkauf

 

Probleme können sich auch ergeben, wenn das Auto verkauft wird. Während Händler Fahrzeuge, die sie ankaufen, in der Regel von sich aus um- bzw. abmelden – wobei immer gefragt und nachgehakt werden sollte, ob sich die Firma darum kümmert –, geht dieser Schritt bei Privatverkäufen bisweilen unter. Sollte sich der neue Besitzer nicht darum bemühen, dass der Wagen umgemeldet wird, fährt er weiter mit dem Versicherungsschutz des Verkäufers. Das kann insbesondere bei einem Unfall unangenehme Konsequenzen haben. Um sich diesen Ärger zu ersparen, sollte der Verkäufer das Auto abmelden. Damit weiterhin Probefahrten möglich sind, kann ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden.

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