Informationen zur Kfz-Steuer
Steuern gehören von Natur aus nicht gerade zu den Themen, mit denen man sich gerne befasst. Das gilt auch für die Kraftfahrzeugsteuer, kurz Kfz-Steuer. Trotzdem kann es nicht schaden, zumindest die Grundlagen zu kennen. Schließlich handelt es sich um laufende Kosten, die nicht umgangen werden können. Sie fallen, abhängig davon, welches Auto man fährt bzw. in Zukunft fahren möchte, unterschiedlich hoch aus. Die Vorschriften diesbezüglich liefert das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG).
Wie hoch ist die Kfz-Steuer?
Die Bestimmungen, wie die Kfz-Steuer berechnet wird, wurden zum 1. Juli 2009 grundlegend reformiert. Seither handelt es sich um eine Bundessteuer, die vom Bundesministerium der Finanzen verwaltet wird. Künftig, ab dem 1. Juli 2014, geht die Zuständigkeit nach aktuellem Stand der Dinge dann an die Bundesfinanz- respektive die Zollverwaltung über. Ausschlaggebend für die Berechnungsgrundlage ist immer das Datum der Erstzulassung. Derzeit gibt es folgende Modelle:
Erstzulassung bis einschließlich 4. November 2008:
Bemessungsgrundlage sind die Schadstoffemissionen und der Hubraum. Die in der Tabelle genannten Werte gelten je angefangene 100 Kubikzentimeter. Für einen Golf 1.4 mit 80 PS, Schadstoffklasse Euro 5 und einem Hubraum von 1390 cm³ ergibt sich ein Wert von: 13,9 x 6,75 Euro = 93,83 Euro.
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Ab Euro 3 |
Euro 2 |
Euro 1 und vergleichbare |
Euro 0 – ehemals ohne Ozonfahrverbot |
Euro 0 (übrige) |
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Otto |
6,75 € |
7,36 € |
15,13 € |
21,07 € |
25,36 € |
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Diesel |
15,44 € |
16,05 € |
27,35 € |
33,29 € |
37,58 € |
(Quelle: Bundesministerium der Finanzen)
Erstzulassungen vom 5. November 2008 bis 30. Juni 2009:
Für Fahrzeuge, die vom 5. November 2008 bis zum 30. Juni 2009 neu zugelassen wurden, nimmt das Finanzamt eine Günstigerprüfung zwischen der alten Variante nach Schadstoffemissionen und Hubraum und der neuen Variante (für Neuzulassungen ab dem 1. Juli 2009) vor.
Erstzulassungen ab dem 1. Juli 2009:
Statt nach Schadstoffemissionen und Hubraum wird bei Fahrzeug mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 anhand von Kohlenstoffdioxid-Emissionen und Hubraum gerechnet. Auch hier ein Beispiel: Beim Golf 1.4 (80 PS, Schadstoffklasse Euro 5, 1390 cm³ Hubraum und kombinierter CO2-Emission von 149 Gramm je Kilometer), ergibt sich folgendes Bild: (13,9 x 2,00 Euro) + (29 x 2,00 Euro) = 27,80 Euro + 58,00 Euro = 85,80 Euro. Bei einer Erstzulassung im Januar 2009 würde gemäß Günstigerprüfung die neue Berechnungsmethode greifen.
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Hubraum |
Kohlendioxid-Emission |
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Otto |
2,00 Euro je angefangene 100 cm³ |
2,00 Euro je g/km CO2 über 120 g/km CO2 |
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Diesel |
9,50 Euro je angefangene 100 cm³ |
2,00 Euro je g/km CO2 über 120 g/km CO2 |
(Quelle: Bundesministerium der Finanzen)
Wie und wann muss die Kfz-Steuer bezahlt werden?
Bezahlt wird die Kfz-Steuer ganz einfach per Lastschrift. Wer ein Auto anmeldet, muss bei der Zulassungsstelle eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer ausfüllen und unterschreiben. Abgebucht wird das Geld jeweils für ein Jahr im Voraus. Der Termin, zu dem die Steuer eingezogen wird, entspricht in der Regel dem der Zulassung. Heißt: Wer sein Auto im März anmeldet, zahlt üblicherweise auch im März die Steuer. Ausnahmen galten, als noch eine Steuerbefreiung möglich war. Diese Begünstigung endete jedoch am 31. Dezember 2010.