Informationen zur Insassen Unfallversicherung
An der Insassen Unfallversicherung scheiden sich die Geister. Während die Verbraucherzentralen und der Bund der Versicherten (BdV) die Police als überflüssig bezeichnen oder etwas deutlicher als „Vertrag, den keiner braucht“, weist die Versicherungsbranche vehement auf den Nutzen hin. Mehr Gehör verschaffen sich dabei ganz klar die Assekuranzen. Mit über vier Millionen Policen (Stand Ende 2008) gehört die Insassen Unfallversicherung als Zusatz zur Kfz-Versicherung zu den beliebtesten Produkten der Branche. Ganz von der Hand zu weisen sind die Argumente der Versicherungen nicht, wenngleich die meisten Szenarien, in denen die Insassen-Unfallpolice zum Tragen kommt, bereits anderweitig abgedeckt sind.
Was leistet die Versicherung?
„Versichert sind die Insassen, wenn sie bei einem Unfall, der in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Gebrauch des Fahrzeugs steht, verletzt oder getötet werden“, erklärt der Bund der Versicherten den Sinn und Zweck der Insassen-Unfallversicherung. „Gebrauch des Fahrzeugs“ heißt, dass es gefahren, abgestellt, be- oder entladen wird bzw. die Insassen gerade ein- oder aussteigen – sofern sie dazu berechtigt sind. Diebe sind demnach nicht versichert. Unterschieden wird zwischen zwei Varianten: Einen Pauschalsystem, das alles Sitzplätze des Fahrzeugs umfasst, und dem Platzsystem, bei dem nur bestimmte Sitzplätze versichert sind.
Verstirbt einer der Insassen innerhalb eines Jahres an den Folgen eines Unfalls, zahlt die Versicherung die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme. Gleiches gilt bei Invalidität. Zu beachten ist: Beläuft sich die Versicherungssumme auf 200.000 Euro, sind bei vier Insassen je Person 50.000 Euro versichert. Teilweise erhöht sich die Leistung, wenn mehrere Personen mitfahren.
Pro Insassen-Unfallversicherung
Für die Insassen-Unfallversicherung spricht, dass sie auch dann Leistungen erbringt, wenn der Unfallverursacher flüchtet und nicht ermittelt werden kann. In dem Fall zahlt keine Privat- bzw. Kfz-Haftpflichtversicherung. Ähnlich verhält es sich, wenn der Verursacher selbst nicht versichert ist und daher nicht für den Schaden aufkommen kann, oder aber der Unfall nicht durch einen Verkehrsteilnehmer, sondern durch ein Tier verursacht wurde. Das wichtigste Argument sind allerdings Unfälle im Ausland. Die Deckungssummen in anderen Ländern liegen teilweise deutlich unter denen in der Bundesrepublik und reichen in der Regel nicht aus. In diesem Fall erweist sich die Insassen Unfallversicherung als durchaus sinnvoll.
Kontra Insassen-Unfallversicherung
Das ändert allerdings wenig an der Kritik. Sollte ein Unfallverursacher tatsächlich nicht ausfindig gemacht werden, können sich Betroffene auch an den Verein Verkehrsopferhilfe wenden. Und für den Fall, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer keine Haftpflichtversicherung nachweisen kann, ist eine Forderungsausfalldeckung im Rahmen der eigenen Haftpflichtpolice aus Sicht der Verbraucherschützer die bessere Lösung. Grundsätzlich empfehlen sie eine private Unfallversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung, um in allen Lebenslagen bestens geschützt zu sein.