Tarifmerkmale: Garage und Fahrleistung
Ob Kfz-Versicherungsvergleich oder Abschluss einer Police: Interessenten müssen eine Reihe von Fragen beantworten, um überhaupt ein Angebot zu erhalten. Einerseits geht es um die gewünschten Leistungen. Andererseits muss sich die Assekuranz ein Bild vom Kunden machen, um anhand der Daten das Risiko einschätzen und den Beitrag kalkulieren zu können. Zwei Faktoren, die seit Jahren fest in den Fragenkatalogen verankert sind und sich auf die Prämie auswirken, sind das Vorhandensein einer Garage und die jährliche Fahrleistung.
Garagenrabatt
Das Thema Garage ist für die Kfz-Versicherung insofern von Belang, als dass ein fest umschlossener Parkplatz mehr Sicherheit bietet als ein Stellplatz unter einer Straßenlaterne. Das Auto ist in der Garage gegen äußere Einflüsse wie Sturm, Hagel und Blitz sowie gegen Diebstahl, Tiere und Vandalismus geschützt. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Versicherung einen Schaden regulieren muss, der am stehenden Fahrzeug auftritt, ist also verschwindend gering. Dieser Vorteil wird mit dem sogenannten Garagenrabatt belohnt. Vorausgesetzt, die Garage ist abschließbar und es hat nicht jeder Zugang. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Einzelgarage handelt oder ob der Wagen in einer Doppel-, Sammel- oder Tiefgarage steht. Wichtig ist nur, dass der Wagen auch tatsächlich in der Garage geparkt wird und nachts nicht auf der Straße steht. Carports bleiben bei dieser Regelung außen vor.
Fahrleistung
Ein weiteres individuelles Merkmal, das in die Beitragskalkulation einfließt, ist die jährliche Fahrleistung. Mit jedem Kilometer mehr steigt aus Sicht der Versicherungsbranche das Risiko eines Unfalls. Kfz-Versicherer teilen ihre Kunden daher in sogenannte Kilometerklassen ein. Sie reichen von 1 bis 8. Bis 6.000 Kilometer gilt die Klasse 1, bis 9.000 Kilometer Klasse 2, bis 12.000 Kilometer Klasse 3, bis 15.000 Kilometer Klasse 4, bis 20.000 Kilometer Klasse 5, bis 25.000 Kilometer Klasse 6, bis 30.000 Kilometer Klasse 7 und darüber hinaus Klasse 8. Die beiden ersten Kilometerklassen werden auch als Wenigstfahrer-Tarif bezeichnet. Hier kommt es unter anderem darauf an, wer das Auto fährt. Fahrer unter 23 bzw. 25 Jahren sind in diesen Klassen häufig ausgeschlossen. Bei allen anderen Klassen zählt ausschließlich, wie viele Kilometer mit dem versicherten Auto gefahren werden und nicht, wer am Steuer sitzt.
Ehrlich bleiben
Für die Fragen nach der Fahrleistung und der Garage gilt – wie für alle Fragen in Versicherungsverträgen: Ehrlich währt am längsten. Im Antrag eine Garage anzugeben, tatsächlich aber Laternenparker zu sein, geht nur so lange gut, bis ein Schaden reguliert werden muss. In dem Fall muss mit einer Beitragserhöhung und einer Strafe gerechnet werden. Das passiert auch, wenn die Kilometerzahl bewusst zu niedrig angesetzt wurde. Sollte innerhalb eines Jahres mehr gefahren werden oder der Garagenplatz wegfallen bzw. neu hinzugekommen sein, reicht ein Anruf beim Kfz-Versicherer, um den Vertrag anpassen zu lassen. Damit ist man immer auf der sicheren Seite.